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   BFH, 05.09.2005 - X B 52/05   

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https://dejure.org/2005,14205
BFH, 05.09.2005 - X B 52/05 (https://dejure.org/2005,14205)
BFH, Entscheidung vom 05.09.2005 - X B 52/05 (https://dejure.org/2005,14205)
BFH, Entscheidung vom 05. September 2005 - X B 52/05 (https://dejure.org/2005,14205)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.10.1983 - II R 56/81

    Gesellschafterdarlehn - Erwerb - Kommanditanteil

    Auszug aus BFH, 05.09.2005 - X B 52/05
    Welche Anforderungen in dieser Hinsicht an den jeweiligen Steuerbescheid zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (so BFH-Urteil vom 12. Oktober 1983 II R 56/81, BFHE 139, 432, BStBl II 1984, 140).
  • BFH, 17.09.1986 - II R 62/84

    Verjährung eines Steueranspruches im Zeitpunkt des Erlasses des

    Auszug aus BFH, 05.09.2005 - X B 52/05
    Das Erfordernis inhaltlicher Bestimmtheit des Steuerbescheids soll u.a. sicherstellen, dass für den Betroffenen erkennbar ist, welcher Sachverhalt besteuert wird und damit das Entstehen der Steuerschuld, ggf. das Eingreifen von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen sowie der Verjährung ohne weiteres festzustellen sind (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1986 II R 62/84, BFH/NV 1987, 738, m.w.N.).
  • BFH, 05.11.1992 - II B 19/92

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Grunderwerbsteuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 05.09.2005 - X B 52/05
    Die vom Kläger aufgeworfene Frage ist jedenfalls nicht als im Interesse der Allgemeinheit klärungsbedürftige Rechtsfrage anzusehen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1992 II B 19/92, BFH/NV 1993, 623).
  • BFH, 16.08.2013 - III B 28/12

    Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung -

    aa) Die Klägerin meint, die Vorentscheidung weiche von der in der Beschwerdebegründung zitierten BFH-Rechtsprechung zur inhaltlichen Bestimmtheit (BFH-Beschluss vom 5. September 2005 X B 52/05, Steuer-Eildienst 2005, 2157) und zum Begründungserfordernis (BFH-Urteile vom 17. März 2009 VII R 40/08, BFH/NV 2009, 1287; vom 1. Juli 2008 II R 2/07, BFHE 222, 68, BStBl II 2008, 897) eines Steuerbescheids ab.
  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 110/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verwertungsverbot

    Welche Anforderungen in dieser Hinsicht an den jeweiligen Steuerbescheid zu stellen sind, hängt indes nach ständiger Rechtsprechung des BFH von den Umständen des Einzelfalles ab (so BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 VII B 18/05, BFH/NV 2006, 902; vom 5. September 2005 X B 52/05, Steuer-Eildienst 2005, 2157; in BFH/NV 1995, 489).
  • BFH, 19.02.2009 - VIII B 164/08

    Inhaltliche Bestimmtheit von Steuerbescheiden

    Es ist nicht möglich, allgemeine Grundsätze aufzustellen, die die Frage nach dem Bestimmtheitserfordernis eines Verwaltungsaktes für eine Sachverhaltskonstellation der hier vorliegenden Art generell und abstrakt nach allgemeinen, für alle Steuerbescheide gleichermaßen geltenden Kriterien beantworten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. September 2005 X B 52/05, [...]; vom 3. April 2007 VIII B 110/06, BFH/NV 2007, 1273).
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